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Repräsentativität

Eine Stichprobe wird als repräsentativ bezeichnet, wenn von ihr ein statistisch gesicherter Schluss auf die Grundgesamtheit möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Stichprobe groß genug ist und in ihrer Struktur (soziodemographische Merkmale, Ausstattung, Einstellung, Verhaltensweisen, usw.) der Grundgesamtheit entspricht.

Beispiel:

Zur Ermittlung der Sollvorgaben für die soziodemographischen Merkmale des TELETEST-Panels, das repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 3 Jahren in privaten TV-Haushalten ist, werden die Zahlen der Volkszählung (Mikrozensus der Bundesanstalt „Statistik Austria“) herangezogen. Die Niveauanpassung erfolgt einmal jährlich.